Konvent der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TUM

Wer sind wir?

Der Konvent der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (KwM) dient der Information und Meinungsbildung zur Koordination der Arbeit der Vertreter*innen der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Fakulätsräten, in Kommissionen und Ausschüssen der TUM sowie in den überregionalen Gremien. Er ist der Zusammenschluss der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen gemäß § 23 der Grundordnung der TUM. Insbesondere durch Aufstellen von Wahlvorschlägen unterstützt der Konvent die Wahlen zu allen Gremien. Für Kommissionen benennt der KwM Gruppenvertreter*innen, für Ausschüsse schlägt der KwM dem Senat Vertreter*innen vor. Über seine gewählten Sprecher*innen wendet sich der Konvent an die Öffentlichkeit bzw. die Hochschule.

Was tun wir?

Das KwM Board vertritt relevante Themen wie "Lehre", "Gleichstellung", "ethisches Handeln in der Wissenschaft" oder "Wissenschaftsmanagement" im Rahmen von Ressorts. Indem wir Themen bündeln, fungieren wir als Ansprechpartner*innen, können zwischen verschiedenen Interessen vermitteln und gemeinsam neue Positionen entwickeln.

Der KwM tritt während der Vorlesungszeit regelmäßig zur Konventssitzung zusammen, zu der alle interessierten Mitarbeiter*innen der TUM herzlich eingeladen sind. Einladungen und Protokolle sowie unser monatlicher Newsletter werden an unseren E-mail-Verteiler versandt. Zum Abonnieren der Mailingliste schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an konvent@tum.de und werden Sie fortan aktuell informiert. Auf gleichem Wege erhalten Sie Zugang zu unserem Wiki https://wiki.tum.de/display/kwm/.

Was tun wir sonst noch?

Schon länger bekannt ist PROLEHRE, das Programm zur Ausbildung von Habilitanden an der TU München. Dieses Programm wurde ursprünglich auf Initiative des KwM gestartet.

An wen kann ich mich wenden?

Je nachdem, welchen Bereich Ihr Anliegen betrifft, wenden Sie sich an die Vertreter*innen in Ihrem Fakultätsrat, eine Vertreter*in in einer Kommission oder der Vertreter*in im Senat.

Gibt es auch Regeln?

Der Konvent der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeierinnen der TUM ist gebunden an die Satzung, die Geschäftsordnung und  das Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) vom 23. Mai 2006, Art. 36.

Gibt es das an anderen Unis auch?

Ja, an praktisch allen Hochschulen gibt es einen KwM oder eine ähnliche Einrichtung. Die Aktivitäten der einzelnen Universitäten werden im Landesverbandes Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in Bayern (LWB) koordiniert.